****Neubau**** - Doppelhaushälfte – Erstbezug
Wimpassing im Schwarzatale ist eine Marktgemeinde mit 1598 Einwohnern im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich. Wimpassing im Schwarzatale liegt im Industrieviertel in Niederösterreich.
Erdgeschoss finden sich ca. 72 m² Wohnnutzfläche:
• Vorraum und ein großer und schöner OPEN SPACE Raum, Wohn- Ess- Küchenbereich ist mit Ausgang auf die Terrasse / Garten,
• Garderobe,
• WC mit Waschbecken und Fenster
• Abstellraum, Technikraum
Obergeschoss finden sich ca. 62 m² Wohnnutzfläche:
• Flur,
• 2 Schlafzimmer,
• 1 Elternschlafzimmer mit Garderobe und Badezimmer
• Bad mit Wanne oder Dusche, Doppelwaschtisch und Fenster,
Außenbereich:
• Garten ca. 150 m² mit Rasen rollen
• Terrasse ca.22 m²
• Grund ca. 336 m²
• Doppelstabmattenzaun, Wasseranschluss im Garten
Fenster und Türen ab Belagsfertig Ausstattung:
• Kunststofffenster (dunkelbraun) mit Dreischeibenisolierverglasung
• Dreh-Kippbeschlag (dunkelbraun) eloxiert
• Elektrischen Außenjalousien und Insektenschutz
Ausstattung:
• Baujahr 2022,
• massive Bauweise,
• Strom-Wasser-Kanal-Anschluss Bereit bezahlt,
• Luftwärmeheizung - Fußbodenheizung
Belagsfertig Übergabe:
• Gartenanlage komplett, Einfriedung und Einzäunung komplett, Haus außen komplett, Carport genehmigt, Zentralheizung (Luftwärme), alle Sanitäranschlüsse, alle Stromanschlüsse inkl. Stecker und Steckdosen, alle Estriche.
• Geplante Übergabe: Sommer 2024
• Belagsfertig Preis: 380.000 €
Nachbargemeinden:
• Ternitz
• Grafenbach-St. Valentin
• Wartmannstetten
Kommunale Einrichtungen:
• Gemeindeamt, Kindergarten, Volksschule, Feuerwehrhaus, Kinderspielplatz.
Angebot Einsparung:
Bei diesem Angebot profitieren Sie von einer Ersparnis in Höhe von:
• 1,2 % temporäre Befreiung von den Gebühren Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. (GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung)
• 1,1 % temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. (GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung)
Ich ersuche um Verständnis, dass ich, aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber und aus Sicherheitsgründen Unterlagen nur an Interessenten weiterleiten kann, die Ihre persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, bekannt gegeben haben. Irrtümer und Änderungen vorbehalten!
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von dem Verkäufer übermittelt wurden. Eine Weitergabe der übermittelten Daten an Dritte ist nicht gestattet. Da wir diese Informationen nur weitergeben, wird unsererseits für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Objektinformationen keinerlei Haftung übernommen.
In einem persönlichen und unverbindlichen & kostenlosen Termin können Sie sich einen Eindruck dieser außergewöhnlichen Liegenschaft machen. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.500m
Apotheke <500m
Krankenhaus <6.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Polizei <1.000m
Post <500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <4.500m
Bahnhof <1.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Angebot Einsparung:
Bei diesem Angebot profitieren Sie von einer Ersparnis in Höhe von:
• 1,2 % temporäre Befreiung von den Gebühren Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. (GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung)
- 1,1 % temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum. Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. (GGG-Richtlinie § 25a ― temporäre Befreiung)