Der untere Teil des Grundstücks, schätzungsweise etwa 950 m², liegt im Bauland Wohngebiet, daran anschließend im Norden befinden sich etwa 1.153 m² im Grünland. Für eine Neubebauung muss die Liegenschaft vermessen sowie die zwei Baulandparzellen und die beiden Punktparzellen vereinigt werden. Straßenseitig sind dann ca. 45 m² in das öffentliche Gut abzutreten. Innerhalb der Baufluchtlinien können, in Abhängigkeit zum Vermessungsplan, bis zu 223 m² verbaut werden. Es dürfen Wohngebäude in offener Bauweise der Bauklassen I, II errichtet werden, 5 Meter Vorgartentiefe sowie 10 Meter Abstand von der Grünlandgrenze sind einzuhalten. Je Wohneinheit sind zwei KFZ-Stellplätze auf Eigengrund zu errichten. Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Kanal liegen bereits auf dem Grundstück.
Bei Baueinreichung wird eine Ergänzungsabgabe ( BKL I -> BKL II) in der Höhe von dzt. ca. € 7.700,-- (Einheitssatz € 650,--) an die Marktgemeinde Tullnerbach fällig. Auf dem Grundstück befindet sich außerdem ein ebenerdiges und teilunterkellertes, derzeit nicht bewohnbares Wienerwaldhaus aus Zeiten der Sommerfrische (Baujahr ca. 1900).
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.500m
Apotheke <2.500m
Klinik <8.000m
Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <3.000m
Nahversorgung
Supermarkt <2.500m
Bäckerei <2.500m
Einkaufszentrum <9.000m
Sonstige
Bank <2.500m
Geldautomat <2.500m
Post <2.500m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <2.500m
Autobahnanschluss <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap