Das ebene und sonnige Grundstück befindet sich an einer leicht befahrenen Straße, es sind bereits einige Pflanzen und Bäume vorhanden. Das Grundstück ist voll aufgeschlossen, alle Anschlüsse befinden sich bereits am Grundstück. Das Grundstück ist als Bauland Wohngebiet gewidmet, betreffend der Bebauung gibt es seitens der Gemeinde aktuell keine Einschränkung, lediglich die allgemeinen Bestimmungen der NÖ Bauordnung müssen eingehalten werden. Es stehen Ihnen demnach alle Möglichkeiten offen Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen
Besichtigungen:Hat diese Immobilie Ihr Interesse geweckt? Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung! Lediglich Anfragen mit vollständigem Namen, einer Telefonnummer sowie einer E-Mail-Adresse können unsererseits bearbeitet werden. Die von uns bereitgestellten Informationen beruhen auf Angaben des Abgebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Änderungen vorbehalten!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <3.000m
Apotheke <3.500m
Klinik <4.500m
Kinder & Schulen
Kindergarten <500m
Schule <500m
Höhere Schule <9.500m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <2.000m
Einkaufszentrum <4.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <2.500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt meine Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ich möchte Sie zudem darüber informieren, dass ich bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausübe (§ 5 Abs. 3 MaklerG).
Kaufnebenkosten:Neu! Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf. Ab 1. Juli 2024 können Käufer:innen von Immobilien bis 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Dies gilt für Kaufverträge ab April 2024. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie und die Aufgabe der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
Konsumenteninformation:Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir seit 13. Juni 2014, aufgrund einer neuen EU-Richtlinie, Unterlagen und Informationen erst dann zusenden können, wenn Sie schriftlich bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden.
Datenschutzinformation für Interessenten und Kunden:Die ab 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite www.kokron-immobilien.at.