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  • Parkplatz
  • Einfamilienhaus
  • Altbau
  • Balkon
  • Möbliert
  • Video Live-Besichtigung

Für Reiter und Pferdeliebhaber, Wohnhaus mit eigenem Reitstall und Koppeln direkt hinter dem Haus

355.000
 
129 m²6 ZimmerBalkon, Loggia
Preis / m²2.762,65 €
Grundstücksfläche1.008 m²
Baujahr1966
Engl Realitäten GmbHHerr Thomas Engl
2292 Engelhartstetten
Engelhartstetten liegt im Marchfeld umgeben von den Marchfeldschlössern Schloss Hof, Schloss Niederweiden, und Schloss Eckertsau. Das Erholungsgebiet Nationalpark Donauauen befindet sich in unmittelbarer Nähe und lädt zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein. Sowohl ein Kindergarten als auch eine Volkschule sind direkt im Ort. Die Orte Marchegg und Hainburg sind in wenigen Minuten mit dem Auto erreichbar und bieten zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Auch die Großstadt Bratislava befindet sich in kurzer Reichweite. Für die Nahversorgung befinden sich Ärzte, ein Nah&Frisch-Markt, eine Bank, Trafik und Gastronomiebetriebe im Ort.

Einmalige Kosten

Kaufpreis355.000 €
Kaufpreis pro m²2.762,65 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Provision: 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.

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Merkmale

Verfügbar ab sofort
Einfamilienhaus
Baujahr 1966, Altbau, Gepflegt, Massivbauweise, Insgesamt 2 Etagen
Wohnfläche 128,5 m²
Nutzfläche 200 m², Grundstücksfläche 1.008 m²
1 Balkon
1 Loggia
6 Zimmer
1 Badezimmer, 2 Toiletten
3 Parkplätze
2 Garagen, 3 Parkmöglichkeiten

Ausstattung

Vollmöbliert

Heizung

Zentralheizung, Pellet
Heizwärmebedarf (HWB)
229,5 kWh/(m²a)
F
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
2,92
E

Beschreibung

Das Grundstück befindet sich in der Flächenwidmung Bauland Agrargebiet mit 45% Bebaubarkeit, geschlossene Bebauung, Bauklasse I und II.

Das Grundstück ist als Bauland Agrargebiet gewidmet und daher ist die Haltung von Pferden erlaubt. Auf dem Grundstück befinden sich 5 Pferdeboxen und eine Sattelkammer, Im Anschluss an das Grundstück gibt es eine Pferdekoppel mit ca. 1500m² die von der Gemeinde im Jahr um derzeit ca. 40 € angemietet werden kann, und ist um 6000m² erweiterbar.

Das Ziegelmassivhaus wurde laufend adaptiert und zeitgemäß renoviert. Es ist komplett unterkellert und trocken. Geheizt wird das Objekt mit einer Pelletszentralheizung. 
Die Raumaufteilung ist wie folgt

EG: ca. 63 m²
Küche mit Speis, Zimmer mit Wintergarten, Schlafzimmer, Bad mit Dusche, WC, Abstellraum, Vorraum, Windfang

OG: ca. 65 m² 
3 Zimmer, Büro, WC, Vorraum -Möglichkeit eines Badezimmer, Leitungen vorhanden

KG: ca. 70 m²
Heizraum, Lagerraum, Waschküche, Werkstatt

Betriebskosten: Kanal und Wasser ca. € 285,00 pro Quartal, Strom ca. € 203,00 pro Quartal

Am Grundstück befindet sich Altbaumbestand und eine gemütliche Laube mit Blick auf die Pferde lädt zum Verweilen ein.

Videobesichtigung vom hinteren Teil des Gartens: https://youtu.be/7WosOiaDyew?si=Fkp1sx30LCCWvPZN

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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <5.500m
Apotheke <5.500m
Klinik <7.500m
Krankenhaus <7.000m

Kinder & Schulen
Kindergarten <3.500m
Schule <500m
Höhere Schule <8.500m
Universität <8.000m

Nahversorgung
Supermarkt <3.500m
Bäckerei <5.500m
Einkaufszentrum <5.500m

Sonstige
Bank <6.000m
Post <1.000m
Geldautomat <6.000m
Polizei <5.000m

Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <5.500m
Flughafen <10.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


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Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf gilt ab 1. April

Es gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, ab zwei Millionen Euro ist der volle Betrag zu zahlen. Die Maßnahme läuft vorerst bis Ende Juni 2026

Nun gibt es ein Datum für die Gebührenbefreiung beim Kauf eines Eigenheims: Ab 1. April 2024 müssen die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden. Das wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossen und soll kommende Woche auch im Plenum abgesegnet werden.

APA/GEORG HOCHMUTH

Hauptwohnsitz ist Pflicht

Die Regelung gilt bis zu einem Immobilienpreis (Bemessungsgrundlage) von 500.000 Euro und wird offenbar laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf "dringenden Wohnbedarf" beschränkt; die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Immobilie wird also eine Bedingung sein.

Die 500.000 Euro sind quasi als Freibetrag zu betrachten. Für Beträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro müssen die regulären Gebühren bezahlt werden (1,1 bzw. 1,2 Prozent des Kaufpreises). Kostet eine Immobilie also 750.000 Euro, sind die ersten 500.000 Euro frei und nur für 250.000 Euro sind die Gebühren zu bezahlen. Übersteigt der Kaufpreis hingegen zwei Millionen Euro, werden schon ab dem ersten Euro die Gebühren fällig.

Maßnahme befristet bis 30. Juni 2026

Die Regelung gilt konkret für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangen des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet. Sie gilt demnach bis spätestens 30. Juni 2026.

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* errechnete monatliche Kreditrate bei einem angenommenen Effektivzins von 1.6% p.a. Die Berechnung stellt einen unverbindlichen Richtwert dar und ist von der Bonität, Kredithöhe, Laufzeit, Verwendungszweck und Besicherung abhängig.

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