Zum Verkauf steht ein sonniges, ebenes Baugrundstück ohne Bauzwang.
Das gegenständliche Grundstück ist gemäß dem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan 4.0 (mit Rechtskraft vom 22.03.2018) als Bauland (Aufschließungsgebiet - Allgemeines Wohngebiet) mit einer Bebauungsdichte von 0,3 - 0,6 ausgewiesen. Angemerkt wird, dass ein kleiner Teil des zu verkaufenden Grundstückes als Verkehrsfläche - Weg ausgewiesen wurde.
Es ist für das Grundstück ein Bebauungsplan erforderlich aber von den Bebauungsrichtlinien nach ROG ist es nicht betroffen.
Privatwirtschaftliche Maßnahmen nach § 35 StROG und Bebauungsgrundlagenfestlegungsbescheid nach § 18 Stmk. Baugesetz sind für das Grundstück nicht festgelegt.
Die Zufahrt Erfolg direkt vom öffentlichen Gut aus, hin zum Grundstück.
Ortswasser, Kanal und Strom sind in der Gemeindestrasse bereits vorhanden, aber noch nicht auf das Grundstück verlegt.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.