Hier sind jene Bauten zulässig, die der Erholung der Allgemeinheit dienen, wie zum Beispiel Ausflugsgasthöfe. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist erlaubt.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Manfred Wagner unter [Telefonnummer entfernt].
Haben Sie oder einer Ihrer Bekannten eine Immobilie zu verkaufen, dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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