Erstvergabe Top 13 Die Wohnform „Begleitetes Wohnen“ soll insbesondere Menschen mit Behinderung und Menschen, die altersbedingt Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Mit Vergabe der Wohneinheit ist eine verbindliche Betreuungsvereinbarung abzuschließen.