ERSTBEZUG DIREKT VOM BAUTRÄGER
Die Häuser, werden in Massivbauweise belagsfertig errichtet und bietet eine Wohnfläche von ca. 120 m².
Jedes Haus verfügt über insgesamt 4 Zimmer, darunter 3 Schlafzimmer und ein Badezimmer mit WC Dusche oder Badewanne.
Auch ein Gäste-WC ist im Erdgeschoß vorhanden.
Die Böden sind mit Estrich ausgelegt und können somit mit allen erdenklichen Materialien belegt werden.
Lassen Sie hier ihrer Kreativität freien Lauf.
Die Häuser bestechen durch eine hochwertige Ausstattung und den modernen Stil. Es bietet zudem ein Gäste-WC und eine Terrasse, auf der man die warmen Sommerabende genießen kann.
Dieses Haus ist ideal für diejenigen, die einen Erstbezug suchen und bereit sind, in ein modernes und komfortables Zuhause zu investieren.
Die Einfamilienhäuser werden so geplant, dass ein niedriger Energiebedarf im Vordergrund steht. Die Bauweise ist Ziegelmassiv mit einer hochwertigen Vollwärmeschutzfassade.
Die Ausrichtung aller Objekte erfolgt nach Südwesten. 2 Vollgeschosse ermöglichen eine Raumaufteilung für einen Wohnbereich im Erdgeschoß und einen Ruhebereich im Obergeschoß.
Eine Fußbodenheizung durch eine Luft-Luft- Wärmepumpe gespeist, sorgt für behagliches Wohnklima. Zusätzlich wird die Möglichkeit eines Notkamines geschaffen.
Weiters sind die Fenster und Terrassentüre mit Rollläden ausgestattet.
Es gibt auch schon eine Schachtvorbereitung für eine Photovoltaikanlage am Dach.
Medienverteiler mit Glasfaserkabel-Eignung.
Das Einfamilienhaus selbst überzeugt mit seinem ansprechenden Design und der hochwertigen Ausstattung. Es verfügt über großzügige Wohnräume, die viel Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Der gepflegte Garten lädt zum Entspannen und Verweilen im Freien ein.
Insgesamt bietet diese Immobilie ein perfektes Zuhause für Menschen, die Wert auf eine gehobene Wohnqualität legen und gleichzeitig die Vorzüge einer guten Infrastruktur schätzen.
Für weitere Auskünfte oder einen Besichtigungstermin wenden Sie sich bitte an:
Roland MALY
Anbieter kontaktierenAnbieter kontaktierenDer Abgeber wurde vom Immobilienmakler darüber aufgeklärt und informiert, dass im Inserat seiner Immobilie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts anzugeben sind. Deren Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- bestraft werden. Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, der Abgeber ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.