Willkommen in ‘the hills · luxury living‘ inmitten Tiroler Alpenpanoramen!
Die exklusive Highend-Villa erstreckt sich über großzügige knapp 1.100 m² puren Raffinements. Mit einem außergewöhnlichen Blick auf die majestätische Natur ist diese Villa nicht nur eine Residenz, sondern ein Statement des unvergleichlichen Stils.
Hier wird die Schönheit der Natur mit sensibel gestalteter Architektur zu einem harmonischen Ganzen vereint: Der 12 Meter lange Außenpool integriert sich sorgsam in eine exquisit designte Gartenlandschaft und lädt zu erfrischenden Momenten der Entspannung ein - während Sie den atemberaubenden Blick in die Ferne schweifen lassen. Ein Rückzugsort, der für Erholung und Erhebung sorgt. Mit keinem Detail, das dem Zufall überlassen wurde.
Die unterirdische Garage bieten neben dem Unterstand von bis zu 9 Ihrer Fahrzeuge auch direkten Zutritt zur Residenz. Von einem privaten Wellnessbereich über einen hochmodernen Fitnessraum bis hin zu einem privaten Heimkino – hier können Sie Ihren Leidenschaften nachgehen.
Daneben wartet die Residenz mit großzügigen Gemeinschaftsbereichen auf, die Unterhaltung im großen Maßstab ermöglichen, während die weitläufigen Schlafbereiche mit persönlichen Badezimmern intime Rückzugsorte bieten. Panoramafenster enrahmen das Spektakel der umliegenden Natur und erzeugen nahtlose Übergänge zwischen Innen- und Außenwelt.
Diese Villa repräsentiert den Gipfel von Luxus und Eleganz, eine Hommage an den exquisiten Geschmack und den Sinn für Qualität. Ein Leben in dieser Highend-Villa ist mehr als ein Aufenthalt – es ist ein Erlebnis, das die Sinne belebt und den Geist beflügelt.
• Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass im Erfolgsfall ein Maklerprovision in Höhe von 3% zzgl. USt zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <4.000m
Klinik <6.000m
Krankenhaus <8.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <7.000m
Sonstige
Bank <4.000m
Geldautomat <4.000m
Post <4.000m
Polizei <4.000m
Verkehr
Bus <1.000m
Bahnhof <4.500m
Flughafen <10.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
orea präsentiert unter Kooperation mit Lamont Baker das jüngstes Alpinjuwel – the hills.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.