NEUBERG AN DER MÜRZ - WUNDERSCHÖNE BAURECHTSGRÜNDE
Ich freue mich, Ihnen 2 im Baurecht zu vergebende Grundstücke mit jeweils 1.247 m2 Fläche anzubieten.
Die Grundstücke 19/47 und 19/48 sind gemäß rechtsgültigem Flächenwidmungsplan als Bauland Wohnen rein (WR), mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4 ausgewiesen. Im nordseitigen Hangbereich, welcher zur Bebauung nicht ausreichend geeignet erscheint, ist eine Freilandwidmung gegeben. Die Grundstücke sind lt. Auskunft der Gemeinde Neuberg bebaubar, sofern die Aufschließungserfordernisse (siehe unten) durchgeführt werden.
Topographie der Grundstücke: Die Grundstücke weisen laut Lageplan eine annähernd rechteckige, leicht trapezförmige Grundstücksform auf, und sind im südlichen Bereich relativ eben bzw. leicht ansteigend. Im hinteren, nordseitigen Bereich steigt das Gelände an (Böschung/Hang).
Die beiden Baugründe mit einer jeweiligen Größe von 1.247 m2 und einem monatlichen Baurechtszins von je EUR 228,62 werden auf 99 Jahre vergeben und ist vererb- und verkaufbar (Baurechtsvertrag).
Info/Bestimmungen:
Die Aufschließung obliegt dem zukünftigen Eigentümer:
Wasseranschluss: in der Nähe der Grundgrenze
Abwasserentsorgung: in der Nähe der Grundgrenze
Fernwärme: in der Nähe der Grundgrenze
Stromversorgung: Anschlussmöglichkeit im Umfeld
Telefon: Anschlussmöglichkeit im Umfeld
Die Baulandgrenze laut Planskizze ist jeweilig zu beachten. Es handelt sich nur um eine händisch eingezeichnete Linie und entspricht nur ungefähr dem Verlauf der Baulandsgrenze.
Info/Baurecht:
Der Erwerb des Baugrundes ist genehmigungspflichtig und wird nur vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat und/oder des Vorstandes der ÖBF AG vergeben.
Zusätzlich ist der Nachweis des 5 fachen Einkommens vom monatlichen Baurechtszins der letzten 3 Jahre vorzulegen. Wir bitten Sie, bereits vor der Besichtigung, um einen Einkommens-Nachweis sowie einer Kopie Ihres Reisepasses.
VERTRAGSKOSTEN BEI ERWERB DES BAURECHTS:
• Kaution: EUR 5.487,- (pro Grundstück 19/47 und 19/48)
• Baurechtsvertrag/öffentlichem Notar: ca. EUR 1.800,- inkl. 20 % MWST (pro Grundstück 19/47 und 19/48)
• 3,5 % Grunderwerbssteuer: EUR 1.770,- (für Grundstück 19/47) oder EUR 1.473,- (für Grundstück 19/48)
• 1,1 % Grundbucheintragung: EUR 556,- (für Grundstück 19/47) oder EUR 463,- (für Grundstück 19/48)
• Vermessungskosten: ca. EUR 1.400,- (pro Grundstück 19/47 und 19/48)
• Maklerprovision: EUR 2.962,- inklusive 20 % MWST (pro Grundstück 19/47 und 19/48)
• bei Bebauung müssen die Aufschließungsabgaben an die Gemeinde entrichtet werden
Sollten Sie Interesse an einer Besichtigung der Liegenschaft haben, bitten wir Sie um eine Anfrage per Mail, um Ihnen die Maklerunterlagen und das Exposé zuschicken zu können.
Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Aufklärung des Rücktrittsrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Dies ist eine seit 13.06.2014 geänderte Konsumentenschutzbestimmung nach den EU Verbraucherrechte-Richtlinien. Nach Ihrer schriftlichen Anfrage erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen von uns, um deren Bestätigung wir Sie bitten. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung mit Frau Doris Rotschopf unter Anbieter kontaktieren. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben, auf die sich das vorliegende Exposé/Inserat beziehen, ausschließlich auf Daten und Angaben der ÖBF AG bzw. sachkundigen Dritten stützen und wir für diese keine, wie auch immer geartete, Haftung übernehmen. Irrtümer und Änderungen sowie Zwischenvermittlung vorbehalten.
Datenschutz-Grundverordnung, 25. Mai 2018: Ihre personenbezogenen Kundendaten werden von uns zum Zwecke der Vertragserfüllung erfasst, gespeichert und verarbeitet.
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Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap