Grundstück mit BAUTRÄGER Eignung im Zentrum von Mistelbach
Mitten in der Bezirkshauptstadt in unmittelbarer Hauptplatznähe wartet ein schönes, von zwei Seiten befahrbares, Grundstück auf seine Veredelung durch einen Wohnungsbau.
Eine mögliche Studie mit Flächen für Wohnungen und Doppelhäuser bzw. Reihenhäuser liegt vor.
Architekturpläne mit Einreichunterlagen für die Baubehörde können bei Bedarf gegen Aufpreis beigestellt werden, ebenso eine Bauaufsicht.
Mögliche Flächenverbauung im lockeren Stil wären rd. 1450m² Wohnflächen, beinhaltet bei der derzeitigen Planung 11 Wohnungen, 2 Doppelhäuser sowie 19 Parkplätze/Stellplätze.
Bei anderer Planung auch mehr.
Die Flächenwidmung ist BW mit den Bebauungsklassen I/II mit 60% (g) und teilweise 40% (o) der Flächen.
Gesamtgrundstücksgröße rd. 1600m²--
Einsichtnahme in die Studie sowie nähere Auskünfte unter Akzeptanz einer Vertraulichkeitserklärung bei RE/MAX Best, Franz Hugl.
WIR SENDEN IHNEN GERNE AUF ANFRAGE WEITERE INFORMATIONEN, FOTOS UND PLÄNE!
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können.
Bitte beachten Sie weiters, dass wir Ihnen seit 13.06.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu diesem Objekt erst übermitteln können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein E-Mail, in welchem Sie nach Anklicken des enthaltenen Links darüber aufgeklärt werden und diese Punkte bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch das Exposé zum Download. Diese Bestätigung müssen wir AUSNAHMSLOS einholen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind, sowie ein wirtschaftliches und/oder familiäres Naheverhältnis zum Abgeber bestehen kann.
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