Ein Mietzinsabschlag mit 2 Jahren bis 30.11.2025:
944,97 EUR anstatt 1153,60EUR
Bezugsfertig ab 01.1.2024.
Dieses geräumige Reihenhaus verfügt über 2 Wohnetagen und besteht aus:
Erdgeschoss: einem großzügiges Wohn- Esszimmer mit Kochnische, einem Vorraum, einem Technikraum, einem WC, einer Terrasse und einem schöner Eigengarten.
Obergeschoss: einem Schlafzimmer, zwei Kinderzimmer, einem Badezimmer mit Badewanne und WC, sowie einem Vorraum
Weiters verfügt das Reihenhaus über 2 PKW-Abstellplätze sowie einen Abstellraum Außen.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <850m
Apotheke <875m
Klinik <7.375m
Kinder & Schulen
Schule <575m
Kindergarten <725m
Universität <1.650m
Nahversorgung
Supermarkt <625m
Bäckerei <450m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Bank <775m
Post <975m
Geldautomat <775m
Polizei <775m
Verkehr
Bus <400m
Bahnhof <925m
Autobahnanschluss <1.050m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html