Die Lage angrenzend an die Auf-& Abfahrt „Gattendorf“ der A6 ermöglicht eine optimale Anbindung an das österreichische Autobahnnetz sowie auch die Länder Österreich, Slowakei und Ungarn.
Laufende Kosten
Miete5,6 €
Hallo neues Zuhause!
Kenne deine Chance mit Plus
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Merkmale
Verfügbar ab Q3 2024
Lager
Nutzfläche 65.000 m²
Lagerfläche 60.000 m², Teilbar ab 4.100 m²
Ausstattung
LAGER • mind. 1 hydraulische Überladebrücke pro 1.000 m² • mind. 1 ebenerdiges Sektionaltor pro Einheit • Raumhöhe 10 m BUK • Bodentraglast bis zu. 5 t/m² • ESFR Sprinkleranlage (FM Global) • Hallenbeleuchtung mittels LED Langfeldleuchten • Heizung mittels Hackschnitzelanlage
BÜROFLÄCHEN • hochwertige Ausstattung • moderne Sozialflächen
Dieser neu entstehende Industrial Campus wird in Gattendorf, nahe der slowakischen Grenze im östlichsten Bundesland Österreichs errichtet und bietet somit die optimale Verbindung zwischen den drei Ländern Österreich, Slowakei und Ungarn. Dieses Neubauprojekt entsteht auf einer Grundstücksfläche von rund 100.000 m² und wird nach Abschluss der Entwicklung ca. 57.000 m² vermietbare Lager- & Logistikfläche bieten.
Dieser Standort ist folge dessen ideal für Logistik sowie Produktionsbetriebe geeignet. Weiters besticht der Standort durch die unmittelbare Anbindung an die A6 und damit die Nähe zum Verkehrsknotenpunkt A6/A4, über den wichtigen Ballungszentren in Österreich, Ungarn und der Slowakei rasch erreichbar sind. Allem voran die im Umkreis liegenden Städte Bratislava (SK) und Gyor (HU), wodurch grenzüberschreitende Vorteile entstehen.
HIGHLIGHTS • Connecting 3 countries: Nähe zum Verkehrsknotenpunkt A6/A4 • DGNB-Platinum Zertifizierung und EU-Taxanomie-Bericht • ca. 57.000 m² Lager • unmittelbare Autobahnanbindung • ab sofort Bezugsfertig • Raumhöhe 10 m BUK • Bodentraglast 5 t/m² • Beheizung mittels Hackschnitzelanlage • Sichtbarkeit von der A6 • 20 Min vom Stadtzentrum Bratislava entfernt • 20 Min vom Grenzübergang Nickelsdorf entfernt Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt.