Diese sehr helle und freundliche 3-Zimmerwohnung mit südseitigen Balkon bietet ein sonniges Plätzchen zum Wohnen. Darüber hinaus erwartet Sie durch die besonders gelungene Wohnraumplanung ein hoher Wohnkomfort.
Das Herzstück der Wohnung, das Wohn- Esszimmer mit offener Küche und Ausgang auf den sonnigen Balkon, lädt zum Verweilen mit Familie und Freunden ein.
Die beiden Schlafräume liegen im hinteren Teil der Wohnung und sind über ein weiteres Vorzimmer aus gut erreichbar. Gleich hier befinden sich auch das Badezimmer welches mit einer Badewanne, einem Handwaschbecken und einem Fenster ausgestattet ist und das separate WC.
Das Elternschlafzimmer verfügt darüber hinaus über einen eigenen Schrankraum.
Ein Kellerabteil sowie 1 fix der Wohnung zugeordneter PKW-Tiefgaragenplatz runden diese wirklich tolle Wohnung perfekt ab.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
FOTOS
HINWEIS: Die veröffentlichten Wohnungsfotos sind als Beispiel für die Grundausstattung der Wohnungen anzusehen. Die Fotos müssen sich nicht zwingend auf die oben beschriebene Wohnung beziehen.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <925m
Krankenhaus <1.325m
Kinder & Schulen
Schule <875m
Kindergarten <1.550m
Nahversorgung
Supermarkt <275m
Bäckerei <925m
Einkaufszentrum <750m
Sonstige
Bank <925m
Geldautomat <925m
Post <1.350m
Polizei <850m
Verkehr
Bus <50m
Bahnhof <1.300m
Autobahnanschluss <3.025m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Eur
2 Personen 70.000,00 Eur
Jede weitere Person 10.000,00 Eur
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html