Eine hochwertige Ausstattung mit Parkettböden, Fliesenböden sowie einer Küche bietet die im 2. Obergeschoss liegende ca. 52 m² große, helle Wohnung.
Das Badezimmer ist sehr geräumig: mit Dusche und Waschmaschinenanschluss.
Vom Wohn- und Essbereich aus erreicht man das Schlafzimmer, welches südlich ausgerichtet ist.
Zusätzlich zum Abstellraum in der Wohnung gibt es noch ein großes Kellerabteil.
Der Heizwärmebedarf fällt in die Klasse C und beträgt 74,09 kWh/m²a.
Aufteilung:
Vorraum
WC
Bad mit Dusche
Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche - ablösefrei
Schlafzimmer
Es ist möglich bei der Stadtgemeinde Perg eine Parkkarte zu kaufen.
Gesamtmiete:
EUR 623,53 inkl. MwSt., inkl. Betriebskosten, inkl. Heizkosten (Fernwärme)
Strom zusätzlich nach Verbrauch
Kaution:
EUR 2.500,-
Bruttomonatsmieten:
Provisionsfrei für den Mieter
Detailunterlagen:
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung mit Mag. Irmgard Donko unter der Telefonnummer Anbieter kontaktieren.
Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der
Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap