Eichpflicht in Österreich

In Österreich müssen Heizkostenverteiler (etwa Verdunstergeräte und elektronische Heizkostenverteiler) geeicht werden. Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Besitzer der Messgeräte, also der Hausbesitzer, verantwortlich. Die Jahreszahl auf der Klebemarke zeigt das Jahr der letzten Eichung und die Schlüsselnummer der Prüfstelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Messgeräte, die den Verbrauch von Wärme, Kälte und Wasser messen, müssen in Österreich geeicht werden.
  • Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten unterstützt den bewussten Energieverbrauch.
  • Moderne Messgeräte lassen sich dank Funk auch außerhalb der Wohnung auslesen.

Wie werden die Heizkosten abgerechnet?

Zwischen 30 % und 50 % der Heiz- und Warmwasserkosten verteilen sich nach einem festen Schlüssel - üblicherweise nach der Wohnfläche - auf die Mieter. Dieser Kostenanteil dient zur Deckung der Rohrleitungsverluste, Bereitstellungsverluste und anderen umlagefähigen Kosten der Heizanlage, die auch ohne Wärmeabnahme in der Wohnung entstehen.

Gleichzeitig wird damit auch ein Ausgleich für benachteiligte Wohnlagen geschaffen (z. B. Dachwohnungen mit erhöhtem Heizbedarf) und der Wärmeübergang von einer Wohnung zur anderen kann damit teilweise ausgeglichen werden. Auch für leerstehende Wohnungen sind deshalb mindestens Grundkosten abzurechnen.

Der restliche Teil der Heizkosten wird nach Verbrauch abgerechnet. Dafür spielt der Heizkostenverteiler eine wichtige Rolle. 

Wie kann ich den Heizkostenverteiler ablesen?

Bei den meisten Messgeräteherstellern lassen sich die Verbrauchszähler auch per Funk von außerhalb der Wohnung ablesen. Nur bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip ist das technisch bedingt nicht möglich. Hier ist ein Besuch im Mietobjekt nötig.

Wir empfehlen dir als Vermieter die komfortablen Funksysteme beim Heizkostenverteiler. So musst du dir für die Ablesung keinen Urlaubstag mehr nehmen. Zudem bleibt der Mieter in seiner Privatsphäre ungestört.

Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Bei einem Mieterwechsel werden sogenannte Gradtagzahlen zur Heizkostenaufteilung auf Vor- und Nachmieter verwendet. Eine zeitanteilige Trennung ist bei Heizkosten nicht zu empfehlen, weil im Winter mehr geheizt wird als im Sommer. Gradtagzahlen werden vom Wetterdienst Österreichs ermittelt und stellen einen Maßstab für den Temperaturverlauf einer Heizperiode dar. Der kälteste Monat ist übrigens meist der Jänner mit 17 % des Jahresheizbedarfs, gefolgt vom Dezember (16 %) und Februar (15 %).

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Tipp

Weitere Hinweise zum Mieterwechsel in der Nebenkostenabrechnungsperiode findest du hier.

Wie hilft die verbrauchsabhängige Abrechnung bei der Energieeinsparung?

Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt zum bewussten Energieverbrauch und somit zur Energieeinsparung bei. Pauschale Heiz- und Wasserkostenabrechnungen, zum Beispiel nach Fläche oder Personenzahl, motivieren nicht zum sparsamen Verhalten.

Untersuchungen ergaben Einsparungen zwischen 15 bis 20 % der Heizkosten und über 30 % des Wasserverbrauchs, wenn die Werte abhängig vom Verbrauch gemessen werden. Damit ist die verbrauchsabhängige Abrechnung eine der günstigsten Möglichkeiten der Energie- und Kostenersparnis.

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