Darauf sollten Sie achten
Der Mieterschutz ist in Österreich sehr stark ausgeprägt, es gehört schon viel dazu, um eine fristlose Kündigung zu bekommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch der Mieter – genau wie der Vermieter – Rechte und Pflichten hat.
Worauf muss der Mieter achten?
Mit dem Unterschreiben des Mietvertrags erhält der Mieter das Recht, die im Vertrag genannten Räumlichkeiten uneingeschränkt zu nutzen. Durch die monatliche Bezahlung der Miete steht es dem Mieter zu, die Betriebskostenabrechnung einzusehen und zu kontrollieren, ob seine Anteile gerechtfertigt sind. Für gewöhnlich wird die Abrechnung im Haus ausgehängt, ist dies nicht der Fall, darf sie vom Vermieter eingefordert werden. Bei den Betriebskosten ist wichtig zu beachten, dass auch die Kosten für Allgemeinflächen, wie z.B. Hauseingänge, Aufzüge, Tiefgaragen, Waschräume usw. auf die Mieter verteilt werden. Dies gilt jedoch nur für die Betriebskosten, nicht für die Instandhaltungskosten. Diese hat der Vermieter zu tragen.
Der Mieter hat sich an die Hausordnung zu halten. Wurde in der Mieterversammlung bzw. Eigentümerversammlung ein Putzplan vereinbart, muss der Mieter seine Arbeiten unaufgefordert erledigen. Dabei steht es ihm frei, eine externe Putzkraft zu beauftragen, jedoch muss die Reinigung termingerecht erfolgen und die Bezahlung muss der Mieter selbst übernehmen.
Wann darf der Mieter die Miete senken?
Das eigenständige Senken der Miete ist eine häufige Streitfrage. Die Reduktion ist erlaubt, wenn sich die Wohnqualität deutlich verschlechtert, z.B. indem die Heizung nicht funktioniert, kein Warmwasser vorhanden ist oder sich Schimmel bildet. Allerdings gilt das nur dann, wenn diese Schäden nicht bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages vorhanden sind und es betrifft auch nur jene Geräte, die bereits vorhanden waren. Baut der Mieter sich eine eigene Heizung ein und ist diese defekt, kann der Vermieter nicht dafür belangt werden. Die Zinsminderung richtet sich nach dem zu beanstandenden Schaden und kann bis zu 80 % betragen, z.B. bei einer fehlenden Wasser- und Stromversorgung. Bevor der Mieter die Monatsrate eigenmächtig kürzt, sollte er sich unbedingt bei der österreichischen Arbeiterkammer über die mögliche Höhe der Zinsminderung informieren oder am besten gleich ein Gespräch mit dem Vermieter suchen.
So wird die Wohnung richtig gekündigt
Die Kündigung eines Mietvertrages ist in Österreich gesetzlich geregelt. Ein Mieter hat dabei deutlich mehr Rechte als der Vermieter. Er muss sich jedoch auch an die Kündigungsfrist halten, die meist drei Monate dauert, jedoch je nach Vertrag auch länger oder kürzer sein kann. Die Kündigung sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Entgegen der häufig gängigen Meinung hat der Mieter nicht die Pflicht, einen Nachmieter für die Wohnung zu finden. Er darf einen Vorschlag machen, dieser muss vom Vermieter aber nicht angenommen werden.
Wann darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen?
Es gibt einige Rechte und Pflichten für den Mieter, deren Nichteinhaltung zu einer Kündigung durch den Vermieter führen kann. So kann z.B. die Untervermietung des gesamten Mietobjektes ein Kündigungsgrund sein. Einzelne Zimmer, wie z.B. in einer WG, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet werden, sofern es nicht explizit im Mietvertrag verboten wird.
Auch ein Nichtbezahlen der Miete kann zur Kündigung führen. Allerdings hat der Mieter hier sehr starke Rechte: Wird er wegen Nichtzahlung verklagt und zahlt er bis zum Ende der Gerichtsverhandlung, darf er in der Wohnung wohnen bleiben. Er muss jedoch die Kosten für die Verhandlung dem Vermieter zahlen.
Besonders heikel wird eine Kündigung, wenn ein nachteiliger Gebrauch als Grund genannt wird. Dazu gehören z.B. eine Verwahrlosung der Wohnung, Lärmbelästigung, strafbare Handlungen gegen andere Mieter usw. Hier ist es oft schwer, den tatsächlichen Tatbestand eindeutig festzustellen.